Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bestellten Veranstaltungsräume sowie die Restaurants der Rauscher Gastronomie UG ( haftungsbeschränkt), Rauscher Event – Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Rauscher Gastronomie GmbH & Rauscher Fest-Betriebe UG (haftungsbeschränkt).

Veranstaltungen:

Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit der Rauscher Gastronomie. Das Unternehmen haftet nicht für liegen gebliebene Seminarunterlagen oder Präsentationsmaterial. Der Besteller von Räumlichkeiten ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und / oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dem nicht nach, ist er verpflichtet, der Rauscher Gastronomie die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten. Abbestellungen von Veranstaltungsräumen werden wie folgt berechnet: Bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin: kostenfrei Bis 45 Tage vor Veranstaltungstermin: Mietwert für jeweiligen Raum Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Mietwert für jeweiligen Raum, zzgl. 40% des entg. Umsatzes (Speisen und Getränke) Unter 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Mietwert für jeweiligen Raum zzgl. 60% des entg. Umsatzes (Speisen und Getränke) Reduzierungen der Veranstaltungs-Teilnehmer für Mahlzeiten und Pauschalen werden wie folgt berechnet: Bis 45 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% der Teilnehmer kostenfrei Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 25% der Teilnehmer kostenfrei 5 – 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 5% der Teilnehmer kostenfrei Die Berechnung der Leistungen erfolgt auf der Basis der Personenzahl, die bis spätestens vier Tage vor Veranstaltungstermin dem Gastronomen mitgeteilt worden ist. Das Unternehmen ist berechtigt, bei erheblichen Abweichungen in der Personenzahl den bestätigten Veranstaltungsraum zu tauschen und die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Der Gastronom  ist zur Abrechnung der tatsächlichen Personenzahl berechtigt, auch wenn diese über der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl liegt. Für Feierlichkeiten, die sich über 12.00 Uhr nachts ausdehnen, erheben wir pro Service- und Buffetmitarbeiter einen Morgenstundenzuschlag von 25,00 Euro für jede angefangene Stunde. Zwei Wochen vor Veranstaltungstermin erbitten wir eine Anzahlung von 50% der geschätzten Rechnungssumme (Festlegung bei der Detailabsprache); der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung zu zahlen. Die Rauscher Gastronomie tritt grundsätzlich nicht als Veranstalter bei Künstlerauftritten und Musikdarbietungen auf. Veranstalter im Sinne der Gema und somit zuständig für die ordnungsgemäße Abführung aller anfallenden Gema-Gebühren sind die Auftraggeber der Künstler.

Event-Catering:

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Personenzahl muss vom Auftraggeber schriftlich vier Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt  werden, diese Zahl ist Grundlage unserer Speisenkalkulation und der Rechnungserstellung. Bei Stornierung der Veranstaltung (siehe oben).

Equipment:

Die Mietgebühr bezieht sich auf jeweils einen Tag. Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich die Mietdauer automisch bis zur Rückgabe zu unserer Produktionsstätte (Uhldingen – Mühlhofen).

Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede benutzte Einheit berechnet. Im Preis ist das Spülen oder Säubern inkl !

Gemietete Artikel sind Eigentum der Rauscher Gastronomie, für beschädigte Artikel berechnen wir den Neupreis des Artikels.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die gemieteten Artikel von der Übergabe bis zur Rückgabe. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden generell zum Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturpreis in Rechnung gestellt. Die Mietkosten beinhalten nicht den Transport, den Auf- und Abbau sowie das Vertrag und Einsammeln der gemieteter Artikel (außer Vertraglich, schriftlich anders Vereinbart).

Lieferkosten:

Für Anlieferung von Speisen und Getränke berechnen wir pro Fahrzeug folgendes:

Innerhalb 20 Kilometer ab Produktionsstätte (Uhldingen – Mühlhofen) nur die Kosten des Logistiger, außerhalb der 20 Kilometer ab Produktionsstätte (Uhldingen – Mühlhofen) Kosten für Logistiger und Fahrtkosten (bitte Anfragen, falls im Auftrag nichts anderes geregelt ist).

Gerne können Sie die Speisen und Getränke auch bei uns abholen, für die Verpackung Berechnen wir Pfand (Bar).

Zahlungsbedinungen:

Die Zahlung ist 7 Tage nach Rechnungserstellung zu leisten.

Es gelten die gesetzlich Aktuellen Mehrwertsteuersätze.

Für Änderungen und Beschaffung Saisonaler Zutaten behalten wir uns eine Regulierung des Vereinbarten Preises vor. Jegliche Änderung bedarf der schriftlichen Form. Vom Auftraggeber und Gastronom unterschriebene Aufträge sind bindet sofern nicht anderes im Auftrag geregelt ist. Bei Zahlungsverzug behalten wir es uns vor 5% Verzug ab dem Tag des Verzuges 24:00 Uhr zu berechnen.

Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (außer im Auftrag anders vereinbart).

Sonstiges:

Diese AGB´s gelten für alle Dienstleistung welche mit der Rauscher Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Rauscher Event Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), oder Rauscher Gastronomie GmbH, Rauscher Equipment Verleih & Rauscher Fest – Betriebe UG (haftungsbeschränkt) in Zusammenhang stehen.

Der Gerichtstand und Erfüllungsort ist Friedrichshafen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Januar 2024